Du bist unter 36, möchtest für eine längere Zeit raus aus Deutschland und Australien steht auf deiner Liste? Dann kann das Working-Holiday-Visum ein ziemlich guter Einstieg sein.
Du brauchst dafür grundsätzlich kein konkretes Jobangebot und keinen Studienplatz. Gleichzeitig ist Work and Travel kein steuerlicher Freifahrtschein und auch nicht automatisch eine Auswanderung.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wie das Working-Holiday-Visum 2026 funktioniert, welche Voraussetzungen gelten, was dich das Ganze kostet, wie die australische Besteuerung funktioniert und welche Punkte du bei Krankenversicherung und deutscher Steuerpflicht unbedingt beachten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche Staatsangehörige können das Working-Holiday-Visum Subclass 417 seit dem 1. Juli 2026 bis einschließlich 35 Jahre beantragen.
- Der erste Antrag kostet aktuell AUD 840. Für ein zweites oder drittes Working-Holiday-Visum fallen aktuell AUD 1.000 an.
- Das erste Jahr kann grundsätzlich ohne Specified Work absolviert werden.
- Für ein zweites Working-Holiday-Visum sind grundsätzlich mindestens drei Monate beziehungsweise 88 Tage anerkannte Specified Work erforderlich.
- Für ein drittes Working-Holiday-Visum sind grundsätzlich sechs Monate beziehungsweise 179 Tage entsprechende Arbeit erforderlich.
- Als Working Holiday Maker gilt ein besonderer australischer Steuertarif. Auf die ersten AUD 45.000 Einkommen fallen grundsätzlich 15 % Einkommensteuer an; darüber gelten höhere Sätze.
- Ein Working-Holiday-Visum beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Visum und steuerliche Ansässigkeit sind zwei verschiedene Themen.
- Deutsche Staatsangehörige sollten außerdem nicht davon ausgehen, dass sie über Medicare automatisch umfassend in Australien krankenversichert sind. Eine passende private Auslandskrankenversicherung ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Planung.

Work and Travel ist kein Auswandern – und das ist völlig in Ordnung
Bevor wir über Visa, Steuern und 88 Tage Farmarbeit sprechen, sollten wir eine Sache sauber trennen: Work and Travel und Auswanderung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Das Working-Holiday-Visum ist zunächst ein befristetes Aufenthaltsmodell. Du kannst Australien kennenlernen, dort reisen und unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Genau das macht das Modell attraktiv. Das andere ist der Exit aus Deutschland – der kann, muss aber nicht erfolgen, auch wenn das eine oder andere Thema daraus wie Abmeldung und Krankenversicherung auf deiner Liste landen werden.
Du musst dich nicht sofort für ein dauerhaftes Leben in Australien entscheiden – und das Work-and-Travel-Visum in Australien gibt dir auch gar nicht das Recht dazu. Genau darin liegt der eigentliche Vorteil.
Du kannst ausprobieren, wie dir das Land gefällt. Du lernst die Sprache, die Arbeitskultur und den Alltag kennen. Du stellst fest, ob du mit Klima, Entfernungen, Lebenshaltungskosten und der australischen Mentalität zurechtkommst.
Das ist wesentlich aussagekräftiger als ein dreiwöchiger Urlaub.
Wenn du danach wieder nach Deutschland zurückkehrst, war Work and Travel genau das: ein längerer Auslandsaufenthalt mit Arbeit. Gerade Schüler nach dem Abitur, ausgelernte Azubis und Studenten nach dem Abschluss nutzen das Work-and-Travel-Visum, um mit begrenzten Mitteln und ohne große Arbeitserfahrung ein anderes Land kennenzulernen.
Wenn du nach Ablauf des Work-and-Travel-Visums in ein anderes Land weiterziehst oder Australien zu deinem langfristigen Lebensmittelpunkt machen möchtest, beginnt eine andere Fragestellung. Dann geht es um Aufenthaltsrecht, Steuerresidenz, Einkommen, Unternehmensstruktur, Krankenversicherung und Vermögensaufbau.
Das ist der Punkt, an dem aus einem Reiseprojekt eine echte Auswanderungsstrategie werden kann. Und Australien ist, wie auch Kanada, ein gutes Land für den Einstieg in ein internationales Lifestyle-Modell.
Das Working Holiday Visum (Subclass 417): Wer darf mit, was kostet es?
Für deutsche Staatsangehörige ist das Working-Holiday-Visum Subclass 417 das zentrale Visum für klassisches Work and Travel in Australien.
Ein konkretes Jobangebot brauchst du für den Antrag grundsätzlich nicht. Auch einen Studienplatz musst du nicht nachweisen.
Das macht den Einstieg vergleichsweise unkompliziert.
Allerdings bedeutet unkompliziert nicht automatisch kostenlos oder ohne Voraussetzungen. Du musst die jeweiligen Visa-Bedingungen erfüllen und solltest vor der Antragstellung immer die aktuellen Vorgaben des australischen Department of Home Affairs prüfen.
Wer darf mit? Die Altersgrenze 2026
Eine der interessantesten Änderungen für Deutsche ist die Anhebung der Altersgrenze.
Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working-Holiday-Visum bis einschließlich 35 Jahre beantragen. Entscheidend ist grundsätzlich dein Alter bei der Antragstellung.
Damit hat sich die Situation für Deutsche gegenüber der früheren Altersgrenze deutlich verbessert.
Wenn du beispielsweise 35 Jahre alt bist und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den Antrag noch stellen. Du solltest deshalb nicht bis kurz vor deinem 36. Geburtstag warten, sondern das Timing des Antrags sauber planen.
Was kostet das Visum tatsächlich?
Seit dem 1. Juli 2026 kostet der erste Antrag aktuell AUD 840. Für ein zweites oder drittes Working-Holiday-Visum beträgt die aktuelle Antragsgebühr AUD 1.000.
Ältere Webseiten nennen teilweise noch die früheren Gebühren. Genau deshalb solltest du dich bei der Planung nicht auf Blogartikel verlassen, die mehrere Jahre alt sind. Außerdem solltest du die Visagebühr nicht mit den tatsächlichen Kosten deines Aufenthalts verwechseln.
Flug, Unterkunft, Lebensmittel, Transport, Versicherung und eine finanzielle Reserve kommen zusätzlich dazu.
Auch dazu kommt ein Finanznachweis: In der Praxis wird häufig ein Richtwert von rund AUD 5.000 genannt, um zu zeigen, dass du dich in der Anfangszeit selbst versorgen kannst. Das ist keine fixe gesetzliche Grenze, aber eine realistische Hausnummer für deine Reisekasse.
Wie viel Geld solltest du für den Start haben?
Im Zusammenhang mit dem Working-Holiday-Visum wird häufig ein Betrag von rund AUD 5.000 als Richtwert für ausreichende finanzielle Mittel genannt.
Das solltest du allerdings nicht mit einem pauschalen „Work-and-Travel-Budget“ verwechseln.
AUD 5.000 können für den Visumantrag beziehungsweise als Nachweis ausreichender Mittel relevant sein. Ob du damit tatsächlich mehrere Wochen oder Monate komfortabel in Australien leben kannst, hängt dagegen stark von deinem Lebensstil und deinem Aufenthaltsort ab.
Sydney ist beispielsweise eine andere finanzielle Größenordnung als ein günstigerer Standort im regionalen Australien.
Für deine persönliche Planung solltest du deshalb mindestens vier Kostenblöcke berücksichtigen: Visum und Flug, erste Unterkunft und Kaution, laufende Lebenshaltungskosten sowie Krankenversicherung und Notreserve.
Gerade die Notreserve wird gerne vergessen.
Wenn du nach Australien fliegst und bereits in den ersten Wochen dringend arbeiten musst, um überhaupt deine nächste Unterkunft bezahlen zu können, hast du wenig finanziellen Spielraum.
Wie lange kannst du mit Work and Travel in Australien bleiben?
Das Working-Holiday-Programm kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren ermöglichen.
Dabei musst du aber zwischen dem ersten, zweiten und dritten Working-Holiday-Visum unterscheiden.
Das erste Jahr bekommst du grundsätzlich ohne die spätere Specified-Work-Voraussetzung.
Für ein zweites Working-Holiday-Visum musst du grundsätzlich mindestens drei Monate beziehungsweise 88 Tage anerkannte Specified Work geleistet haben.
Für ein drittes Working-Holiday-Visum erhöht sich die Voraussetzung grundsätzlich auf sechs Monate beziehungsweise 179 Tage entsprechende Arbeit.
Das ist ein wichtiger Unterschied, denn in älteren Artikeln wird häufig pauschal von „88 Tagen für bis zu drei Jahre“ gesprochen.
Das ist falsch.
Die 88 Tage sind grundsätzlich die relevante Größenordnung für das zweite Jahr. Für das dritte Jahr brauchst du grundsätzlich deutlich mehr.
Was ist Specified Work?
Specified Work ist Arbeit, die nach den australischen Visa-Regeln für die Beantragung eines weiteren Working-Holiday-Visums anerkannt werden kann.
Dazu gehören je nach aktueller Regelung unter anderem bestimmte Tätigkeiten in der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, im Bergbau, Bauwesen sowie bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Naturkatastrophen.
Wichtig ist dabei: Nicht jede Arbeit außerhalb einer australischen Großstadt zählt automatisch als Specified Work.
Entscheidend sind sowohl die konkrete Tätigkeit als auch der Ort, an dem du arbeitest. Deine Tätigkeit muss in eine der Kategorien und in einem berechtigten PLZ-Bereich (postcode area) liegen.
Auch die häufig verwendete Aussage „Specified Work bedeutet einfach Farmarbeit“ ist deshalb zu kurz gegriffen.
Wenn du bereits bei deiner Ankunft weißt, dass du ein zweites oder sogar drittes Jahr bleiben möchtest, solltest du die anerkannten Tätigkeiten und Gebiete vor Arbeitsbeginn prüfen.
Regional bedeutet nicht einfach „alles außerhalb von Sydney“
Ein häufiger Fehler ist die vereinfachte Darstellung: Sydney, Melbourne und Brisbane zählen nicht – alles andere schon.
So solltest du die Regel nicht verstehen.
Australien definiert die für Specified Work relevanten Gebiete anhand konkreter Regelungen und unter anderem über Postleitzahlen. Ob deine konkrete Arbeitsstelle tatsächlich als anerkanntes Gebiet gilt, solltest du deshalb anhand der aktuellen offiziellen Liste prüfen.
Das ist besonders wichtig, wenn du einen Job nur deshalb annimmst, weil du die Tage für dein zweites oder drittes Visum sammeln möchtest.
Erst arbeiten und später feststellen, dass die Tätigkeit oder der Standort nicht anerkannt wird, ist eine ziemlich teure Variante des Lernens.
Plane die Nachweise deiner Arbeit von Anfang an
Wenn du Specified Work für ein weiteres Working-Holiday-Visum benötigst, solltest du nicht erst Monate später versuchen, deine Arbeitszeiten zusammenzusuchen.
Bewahre deine Arbeitsverträge, Payslips, Arbeitgeberdaten, Arbeitszeiträume und weitere relevante Nachweise systematisch auf.
Gerade bei kurzfristigen Jobs, Saisonarbeit und häufig wechselnden Arbeitgebern ist eine saubere Dokumentation Gold wert.
Unser Tipp: Erstelle dir direkt bei Beginn des Aufenthalts einen Ordner für deine Visa- und Arbeitsunterlagen.
Das kostet wenige Minuten und kann dir später sehr viel Ärger ersparen.
Eine weitere wichtige Regel: sechs Monate beim selben Arbeitgeber
Work and Travel bedeutet nicht, dass du unbegrenzt bei einem Arbeitgeber bleiben kannst.
Grundsätzlich gilt beim Working-Holiday-Visum eine Beschränkung auf sechs Monate beim selben Arbeitgeber, wobei es Ausnahmen und spezielle Genehmigungsmöglichkeiten geben kann.
Wenn du also beispielsweise einen guten Arbeitgeber findest und dort länger arbeiten möchtest, solltest du vorher prüfen, ob deine konkrete Situation unter eine Ausnahme fällt oder ob eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist.
Auch hier gilt: Verlass dich nicht einfach auf Aussagen anderer Backpacker. Visa-Bedingungen können sich ändern und hängen von deiner konkreten Situation ab.
Warnung: Die dunkle Seite der Backpacker-Industrie
Es gibt leider einige Themen, die zu weniger schönen Erlebnissen führen. Australien vergibt das Work-and-Travel-Visum primär aus einem Grund: Es deckt den enormen Bedarf an flexiblen Arbeitskräften in Branchen ab, für die sich kaum Einheimische finden. Das betrifft vor allem harte körperliche Arbeiten in abgelegenen Regionen.
Ein Pluspunkt vorab: Der australische Mindestlohn für ungelernte Kräfte liegt deutlich über dem deutschen Niedriglohnsektor. Dennoch bringt das System systemische Gefahren mit sich, auf die du vorbereitet sein musst:
1. Ausbeutung und Verfehlen des Mindestlohns
Einige Arbeitgeber nutzen die Notlage von Backpackern gezielt aus. Häufige Maschen sind:
- Unrealistische Akkordraten: Es werden Pflückmengen gefordert, die in der Praxis kaum erreichbar sind, wodurch der effektive Stundenlohn unter das gesetzliche Minimum fällt.
- Wucher bei Unterkünften: Oft wird der Job an eine verpflichtende Unterkunft gekoppelt. Für schlichte Zimmer im Nirgendwo werden dann überhöhte Mieten verlangt, um den gezahlten Lohn wieder einzustreichen.
2. Harscher Umgang und hohe Fluktuation
Da Backpacker nach spätestens sechs Monaten weiterziehen müssen (oder bei schlechten Bedingungen sofort kündigen), ist der Mitarbeiterdurchsatz enorm. Viele Farmer betrachten Saisonkräfte als reine Durchlaufware. Das führt oft zu einem rauen Ton, strikter Überwachung und wenig Wertschätzung für deine Arbeit.
3. Übergriffiges Verhalten
In isolierten Regionen fehlt oft die soziale (und auch rechtliche) Kontrolle – es gibt ein Machtgefälle. Das nutzen einzelne Arbeitgeber aus – insbesondere weibliche Backpacker sind hier leider immer wieder mit grenzüberschreitendem oder aufdringlichem Verhalten konfrontiert.
Fazit & Schutzmaßnahme: Informiere dich vorab gründlich in Foren, Facebook-Gruppen oder Bewertungsportalen über spezifische Farmen und Regionen. Wenn eine Unterkunft oder ein Arbeitgeber in Verruf steht, meide diese Angebote konsequent.
Beispiel zur Veranschaulichung
Praxisbeispiel (Stundenlohn vs. Akkordlohn):
Pflückst du auf einer Kirschfarm nach Akkordlohn (Piece Rate), verlangt der Farmer etwa 15 AUD pro Kiste. Schaffst du aufgrund schlechter Erntebedingungen nur eine Kiste pro Stunde, verdienst du effektiv 15 AUD – der gesetzliche Mindestlohn liegt jedoch bei über 24 AUD pro Stunde. Seriöse Betriebe müssen nach aktuellen Regeln garantieren, dass du bei durchschnittlichem Einsatz mindestens den Mindestlohn erreichst.
Grundsätzlich sind die Erfahrungen anderer Backpacker sehr hilfreich, daher vernetze dich mit Gleichgesinnten, sobald du angekommen bist.
Steuern in Australien: die sogenannte Backpacker Tax
Jetzt kommen wir zu einem Thema, bei dem im Internet besonders viel Halbwissen kursiert.
Working Holiday Maker werden in Australien steuerlich nach besonderen Regeln behandelt.
Für die ersten AUD 45.000 Einkommen gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 15 %. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze gelten höhere Steuersätze.
Die häufig verwendete Bezeichnung dafür lautet „Backpacker Tax“.
Wichtig ist dabei das Wort „Steuersatz“.
15 % bedeutet nicht, dass du unabhängig von deinem Einkommen pauschal 15 % auf alles zahlst.
Wenn dein Einkommen über AUD 45.000 steigt, greift für die darüber liegenden Beträge eine andere Besteuerung.
Ein einfaches Rechenbeispiel
Nehmen wir an, du arbeitest ungefähr drei Monate und verdienst durchschnittlich AUD 25 pro Stunde bei 35 Stunden pro Woche.
Das ergibt über diesen Zeitraum ungefähr AUD 13.100 Bruttoeinkommen. Wenn dein gesamtes für die entsprechenden Regeln relevantes Einkommen unter AUD 45.000 bleibt, wären darauf grundsätzlich rund 15 % australische Einkommensteuer zu berücksichtigen.
Das wären in diesem vereinfachten Beispiel etwa AUD 1.965. Von den verbleibenden rund AUD 11.135 musst du allerdings noch Unterkunft, Lebensmittel, Transport, Versicherung und deine sonstigen Ausgaben bezahlen.
Das Beispiel zeigt deshalb auch etwas anderes: Work and Travel ist in erster Linie ein Modell, um Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Es ist kein klassisches Vermögensaufbauprogramm.
Und was passiert mit deiner Steuerpflicht in Deutschland?
Das ist einer der Punkte, die bei Work and Travel besonders häufig übersehen werden – weil er in der Praxis selten eine Rolle spielt.
Ein Flug nach Australien und ein Working-Holiday-Visum beenden deine deutsche Steuerpflicht nicht automatisch.
Wenn du beispielsweise deine Wohnung in Deutschland behältst, weiterhin einen Wohnsitz dort hast oder andere enge persönliche und wirtschaftliche Beziehungen bestehen, kann die deutsche steuerliche Einordnung anders aussehen, als du vielleicht erwartest.
Umgekehrt kann ein tatsächlich sauber geplanter Wegzug andere steuerliche Folgen haben. Deshalb solltest du bei einem längeren Aufenthalt nicht nur fragen: „Wie viel Steuer zahle ich in Australien?“
Die wichtigere Frage kann sein: „Wo bin ich während dieser Zeit steuerlich ansässig und welche Einkünfte können in welchem Staat besteuert werden?“
Auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien kann für die Einordnung relevant sein.
Wenn du lediglich ein Jahr Work and Travel machst und danach wieder nach Deutschland zurückkehrst, ist das steuerlich etwas völlig anderes als ein dauerhaft geplanter Wegzug mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und anschließendem Aufbau eines neuen internationalen Lebensmodells.
Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Daher solltest du sicherstellen, in Deutschland nicht noch offene Enden bezüglich Steuerpflicht und Versicherungen zu haben.
Kranken- und Sozialversicherung: Die Lücke, die viele unterschätzen
Ein weiterer Punkt wird bei Work and Travel gerne unterschätzt: die Krankenversicherung.
Zwischen Deutschland und Australien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet konkret: Du hast mit dem Working-Holiday-Visum keinen Zugang zum staatlichen australischen Gesundheitssystem Medicare, anders als etwa Staatsangehörige aus Ländern mit einem Reciprocal Health Care Agreement.
Du solltest deshalb nicht davon ausgehen, dass deine deutsche gesetzliche Krankenversicherung plötzlich auch deine medizinischen Kosten in Australien übernimmt.
Eine private Auslandskrankenversicherung ist deshalb keine Kür, sondern in der Praxis Pflicht. Ohne sie zahlst du im Ernstfall jede Behandlung komplett selbst, und australische Krankenhauskosten sind kein Taschengeld. Hinzu kommt, dass Australien eine Vorlage deiner Krankenversicherung sowohl bei Visumsbeantragung als auch bei der Einreise verlangen kann.
Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Nicht nur auf den Preis schauen.
Prüfe insbesondere die maximale Aufenthaltsdauer, medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Selbstbeteiligungen, Rücktransport, Ausschlüsse und mögliche Einschränkungen bei bestimmten Aktivitäten oder Arbeitsarten.
Ein günstiger Tarif ist wenig hilfreich, wenn genau der relevante Schadensfall ausgeschlossen ist. Wir empfehlen dir, einmal Safety Wing und Genki anzuschauen, oder unseren Versicherungscheck zu absolvieren. Eine Langzeitreise-Auslandskrankenversicherung reicht für die meisten Backpacker, eine vollwertige internationale Krankenversicherung wie zum Beispiel Global Health ist bei einem zunächst zeitlich beschränkten Aufenthalt wahrscheinlich nicht notwendig, kann aber durchaus Sinn machen, wenn das Work-and-Travel-Visum der Einstieg in den internationalen Lifestyle ist.
Was passiert mit deiner deutschen Krankenversicherung?
Auch hier solltest du nicht mit einem einfachen „Ich melde mich ab und zahle nichts mehr“ planen.
Ob und wie deine deutsche Krankenversicherung während eines längeren Auslandsaufenthalts weiterläuft oder endet, hängt unter anderem davon ab, wie du in Deutschland versichert bist, welchen Status du hast und wie dein Auslandsaufenthalt konkret gestaltet ist.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte deshalb vor der Abreise geklärt werden, welche Auswirkungen dein Auslandsaufenthalt auf deine Mitgliedschaft hat.
Je nach Situation können unterschiedliche Lösungen relevant sein.
Eine Anwartschaft kann beispielsweise für bestimmte Personengruppen sinnvoll sein, ist aber keineswegs automatisch für jeden Work-and-Travel-Aufenthalt die beste Lösung.
Wichtig ist vor allem, dass du die Situation vor der Abreise schriftlich mit deiner Krankenkasse klärst und die entsprechenden Nachweise aufbewahrst. Dazu gehören insbesondere Unterlagen über deinen tatsächlichen Auslandsaufenthalt und deinen Versicherungsschutz im Ausland mit einer ordentlichen Abmeldung bei der Krankenkasse.
Eine Beitragsnachforderung bei Rückkehr nach Deutschland ist eine unschöne Erfahrung.
Wie bei vielen Themen rund um das Leben im Ausland gilt auch hier: Nicht davon ausgehen. Klären.
Wie du dein gesamtes Auslandsleben inklusive Absicherung sauber aufsetzt, zeigen wir dir im kompletten Setup fürs Auswandererleben und in unserem Überblick zur finanziellen Absicherung im Ausland.
Was passiert mit deiner australischen Superannuation?
Wenn du in Australien als Arbeitnehmer arbeitest, kann dein Arbeitgeber verpflichtet sein, Superannuation-Beiträge für dich zu leisten.
Das solltest du nicht einfach ignorieren.
Wenn du Australien später wieder verlässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung deiner australischen Altersvorsorge über einen sogenannten Departing Australia Superannuation Payment, kurz DASP, möglich sein.
Für Working Holiday Maker gelten dabei besondere steuerliche Regeln.
Auch deshalb solltest du deine Superannuation-Unterlagen während des Aufenthalts aufbewahren und dich vor deiner Abreise über die konkrete Abwicklung informieren.
Die häufigsten Fehler bei Work and Travel Australien
Der erste Fehler ist, mit alten Zahlen zu planen. Visa-Gebühren, Altersgrenzen und Einwanderungsregeln können sich ändern. Gerade bei Australien solltest du deshalb immer prüfen, ob ein Artikel tatsächlich den Stand deines geplanten Antrags wiedergibt.
Der zweite Fehler ist die Annahme, 88 Tage würden automatisch für drei Jahre reichen. Für das zweite Working-Holiday-Visum sind grundsätzlich drei Monate beziehungsweise 88 Tage relevant. Für ein drittes Visum sind grundsätzlich sechs Monate beziehungsweise 179 Tage erforderlich.
Der dritte Fehler ist, Specified Work mit „irgendeinem Job außerhalb von Sydney“ gleichzusetzen. Tätigkeit und Standort müssen den aktuellen Voraussetzungen entsprechen.
Der vierte Fehler ist die Annahme, das Working-Holiday-Visum löse automatisch alle steuerlichen Fragen. Das tut es nicht. Australische Einkommensteuer, australische Steuerresidenz und eine mögliche deutsche Steuerpflicht sind getrennte Themen.
Der fünfte Fehler ist eine unzureichende Krankenversicherung. Gerade in Australien können medizinische Leistungen teuer werden. Wer hier spart, spart am falschen Ende.
Der sechste Fehler ist fehlende Dokumentation. Arbeitsverträge, Payslips, Visa-Unterlagen, Versicherungsnachweise und andere wichtige Dokumente solltest du nicht nur auf dem Handy speichern, sondern strukturiert und sicher archivieren.
Für wen ist Work and Travel sinnvoll?
Work and Travel kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Australien und ein internationales Leben kennenzulernen.
Besonders interessant ist das Modell für Menschen, die noch nicht wissen, ob sie tatsächlich dauerhaft im Ausland leben möchten.
Du kannst das Land testen, Einkommen erzielen und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln.
Für jemanden, der allerdings bereits ein gut laufendes digitales Business besitzt, kann die Situation anders aussehen.
Dann lautet die entscheidende Frage nicht mehr: „Wo kann ich einen Backpacker-Job finden?“
Sondern: „Wie kann ich mein bestehendes Einkommen international weiterführen?“
Das ist eine vollkommen andere Ausgangslage.
Ein Freelancer mit 70.000 Euro Jahresumsatz aus internationalen Kunden hat beispielsweise andere Möglichkeiten und andere steuerliche Fragestellungen als jemand, der in Australien auf einer Farm arbeitet und dort seinen Lebensunterhalt verdient.
Work and Travel ist kein Steuertrick
Im Internet findest du immer wieder Aussagen, nach denen ein Working-Holiday-Aufenthalt in Australien angeblich besonders einfach genutzt werden kann, um dauerhaft steuerfrei zu leben.
Hier solltest du vorsichtig sein.
Das Working-Holiday-Visum ist zunächst ein Aufenthalts- und Arbeitsmodell.
Es ist kein Instrument, mit dem du per Knopfdruck deine Steuerpflicht in Deutschland oder Australien abschaltest.
Wenn du dauerhaft international leben möchtest, müssen Wohnsitz, Steuerresidenz, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Unternehmensstruktur, Banking und Versicherung zusammenpassen.
Genau deshalb ist die Reihenfolge entscheidend.
Nicht: „Welches Land hat den niedrigsten Steuersatz?“
Sondern: „Welches Lebens- und Geschäftsmodell möchte ich eigentlich aufbauen – und welche Struktur passt dazu?“
Work and Travel als Sprungbrett
Und genau deshalb sehen wir Work and Travel grundsätzlich positiv.
Nicht als Steuertrick. Nicht als schnelle Lösung. Und auch nicht als endlosen Urlaub mit gelegentlicher Arbeit.
Sondern als möglichen Testlauf. Du kannst ein Jahr oder länger ausprobieren, ob ein internationales Leben tatsächlich zu dir passt.
Vielleicht stellst du fest, dass Australien genau dein Land ist. Vielleicht ziehst du danach nach Asien weiter. Vielleicht kehrst du nach Deutschland zurück.
Oder du stellst fest, dass dein eigentliches Ziel gar nicht Australien ist, sondern ein dauerhaft ortsunabhängiges Leben mit deinem bestehenden Business.
Alles davon kann ein sinnvolles Ergebnis sein. Denn Auswandern sollte keine Flucht ins Unbekannte sein. Es sollte eine bewusste Entscheidung sein.
Was kommt nach Work and Travel?
Wenn du nach deinem Australien-Aufenthalt dauerhaft international leben möchtest, beginnt die eigentlich interessante Arbeit.
Dann müssen mehrere Fragen zusammengebracht werden: Wo möchtest du leben? Wo wirst du steuerlich ansässig? Wie erzielst du dein Einkommen? Wo soll dein Unternehmen sitzen? Welche Aufenthaltsgenehmigung brauchst du? Wie funktioniert deine Krankenversicherung? Was passiert mit deutschen Konten, Verträgen und Vermögenswerten?
Und wie sieht dein Plan aus, wenn du irgendwann wieder nach Deutschland zurückkehren möchtest?
Genau hier unterscheidet sich ein längerer Urlaub von einer echten Auswanderungsstrategie.
Ein Working-Holiday-Jahr kann der erste Schritt sein. Die Struktur dahinter entscheidet, was danach kommt.
Fazit: Australien ist ein guter Start – aber keine komplette Auswanderungsstrategie
Australien bietet Deutschen seit dem 1. Juli 2026 besonders attraktive Möglichkeiten: Das Working-Holiday-Visum kann bis einschließlich 35 Jahre beantragt werden und ermöglicht unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren.
Die Einstiegshürde ist vergleichsweise niedrig.
Trotzdem solltest du das Modell nicht romantisieren.
Du brauchst Geld für den Start, musst die Visa-Bedingungen einhalten, deine Arbeit für weitere Visa sauber dokumentieren und dich um eine passende Krankenversicherung kümmern.
Auch steuerlich solltest du genau hinschauen.
Die australische Backpacker Tax ist nur ein Teil der Rechnung. Die Frage der Steuerresidenz und eine mögliche deutsche Steuerpflicht gehören genauso dazu.
Wenn du Work and Travel einfach als längere Reise mit Arbeit nutzen möchtest, ist das Modell hervorragend geeignet.
Wenn du daraus den ersten Schritt in ein dauerhaft internationales Leben machen möchtest, solltest du frühzeitig über den nächsten Schritt nachdenken.
Denn: Steuern folgen dem Wohnsitz. Und ein funktionierendes internationales Leben braucht mehr als ein gutes Visum.
Wenn du wissen möchtest, wie dein nächster Schritt nach Work and Travel aussehen kann – mit sauberem Wohnsitz, passender Aufenthaltslösung, internationalem Einkommen und einer belastbaren Struktur – kannst du deine individuelle Situation mit Globalminds besprechen.
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Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter können Deutsche das Working-Holiday-Visum für Australien beantragen?
Seit dem 1. Juli 2026 können deutsche Staatsangehörige das Working-Holiday-Visum Subclass 417 grundsätzlich bis einschließlich 35 Jahre beantragen. Maßgeblich ist grundsätzlich das Alter bei der Antragstellung.
Was kostet das Working-Holiday-Visum Australien 2026?
Der erste Antrag kostet aktuell AUD 840. Für ein zweites oder drittes Working-Holiday-Visum beträgt die aktuelle Antragsgebühr AUD 1.000.
Brauche ich für das zweite Jahr Farmarbeit?
Nicht zwingend Farmarbeit. Für ein zweites Working-Holiday-Visum brauchst du grundsätzlich drei Monate beziehungsweise 88 Tage anerkannte Specified Work. Welche Tätigkeiten und Gebiete zählen, hängt von den aktuellen australischen Visa-Regeln ab.
Wie viele Tage brauche ich für das dritte Jahr?
Für ein drittes Working-Holiday-Visum sind grundsätzlich sechs Monate beziehungsweise 179 Tage entsprechende Specified Work erforderlich.
Zahle ich als Backpacker nur 15 % Steuern?
Nicht auf dein gesamtes Einkommen. Für Working Holiday Maker gilt grundsätzlich ein besonderer Steuertarif. Auf die ersten AUD 45.000 fallen 15 % an; für darüber liegende Einkommen gelten höhere Steuersätze.
Bin ich durch mein Working-Holiday-Visum automatisch steuerlich in Australien ansässig?
Nein. Visa-Status und Steuerresidenz sind unterschiedliche Fragen. Deine steuerliche Situation muss anhand deiner tatsächlichen Lebensumstände und der geltenden australischen und gegebenenfalls deutschen Regelungen beurteilt werden.
Bin ich nach einem Jahr Australien automatisch in Deutschland steuerlich abgemeldet?
Nein. Ein Working-Holiday-Aufenthalt beendet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und deine persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland sowie gegebenenfalls die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Bin ich mit meiner deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in Australien versichert?
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Deutschland hat kein entsprechendes Reciprocal Health Care Agreement mit Australien, über das deutsche Staatsangehörige regulär Medicare-Leistungen erhalten. Eine passende private Auslandskrankenversicherung ist deshalb für einen längeren Australienaufenthalt besonders wichtig.
Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung während Work and Travel?
Das hängt von deinem individuellen Versicherungsstatus und der konkreten Gestaltung deines Auslandsaufenthalts ab. Kläre vor der Abreise mit deiner Krankenkasse, ob und wie deine Mitgliedschaft fortgeführt oder beendet wird und ob eine Anwartschaft für dich sinnvoll ist.
Kann ich nach Work and Travel dauerhaft auswandern?
Das kann grundsätzlich möglich sein, erfordert aber eine andere Planung. Dann müssen insbesondere Aufenthaltsrecht, Steuerresidenz, Einkommen, Unternehmensstruktur, Versicherung und Vermögen zusammen betrachtet werden.
Stand: 1. September 2026.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Visa-, Steuer- und Versicherungsregeln können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe die jeweils aktuelle Rechtslage bei den zuständigen Behörden oder lass deine individuelle Situation fachlich prüfen.



