10 % Bulgarien Flat Tax: Wie Expats in Bulgarien legal Steuern sparen

Kurzfassung

  • Bulgarien bietet eine 10-%-Flat-Tax auf Einkommen und Unternehmensgewinne plus 5 % Dividendensteuer – extrem niedrige, EU-konforme Gesamtsteuerlast.

  • Die Unternehmensgründung (OOD/EOOD) ist schnell, günstig und voll kompatibel mit dem EU-Binnenmarkt.

  • Steuerliche Ansässigkeit entsteht durch 183 Tage Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt, abgesichert durch zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Vorteile wie niedrige Lebenshaltungskosten, gute Infrastruktur und internationale Community stehen Herausforderungen wie Bürokratie und Banking-Auflagen gegenüber.

Steuerparadies in der EU? Warum Bulgarien für Unternehmer und Freelancer so attraktiv ist

1. Bulgarien im Überblick

Bulgarien zählt zu den wenigen Ländern innerhalb der Europäischen Union, die konsequent auf ein niedriges und einfaches Steuersystem setzen. Mit einem einheitlichen Einkommen- und Körperschaftsteuersatz von nur 10 % gehört das Land zu den steuerlich attraktivsten Standorten in Europa. Besonders für Freelancer, Selbstständige und digitale Unternehmer, die legal in der EU bleiben und trotzdem ihre Steuerlast optimieren möchten, bietet Bulgarien eine seltene Kombination: niedrige Abgaben, EU-Rechtssicherheit und moderate Lebenshaltungskosten.

Seit einigen Jahren zieht das Land zunehmend Expats und ortsunabhängige Unternehmer an, die von der Flat Tax, der unkomplizierten Unternehmensgründung und dem stabilen EU-Bankensystem profitieren möchten. Anders als klassische „Steueroasen“ steht Bulgarien nicht auf schwarzen Listen, ist vollständig OECD-konform und genießt hohe internationale Akzeptanz.

Im folgenden Artikel erfährst du, wie das bulgarische Steuersystem funktioniert, welche Unternehmensformen sich eignen, wie du steuerlich ansässig wirst – und warum Bulgarien für viele zu einer echten Alternative zu Zypern oder Georgien geworden ist.

2. Steuerliche Grundlagen in Bulgarien

Bulgarien gilt innerhalb der Europäischen Union als eines der steuerlich effizientesten Länder. Das Land setzt auf ein transparentes und stabiles Steuersystem, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen pauschale Steuersätze von nur 10 % vorsieht. Damit bietet Bulgarien eine der niedrigsten Steuerbelastungen Europas – bei voller EU-Mitgliedschaft und Rechtskonformität.

2.1. Einkommensteuer für Privatpersonen

Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bulgarien unterliegen der Flat Tax von 10 % auf ihr Einkommen. Der Satz gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

  • Kein progressiver Tarif, keine komplizierten Freibeträge.
  • Steuerpflicht gilt grundsätzlich auf das Welteinkommen, allerdings können Einkünfte aus dem Ausland durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) neutralisiert werden.
  • Steuererklärungen sind einmal jährlich einzureichen, die Abwicklung erfolgt einfach und digital.

Für viele Expats und Freelancer, die ihre Tätigkeit international ausüben, ergibt sich daraus eine extrem überschaubare Steuerbelastung bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit.

2.2. Körperschaftsteuer und Dividendenbesteuerung

Unternehmensgewinne werden mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 10 % besteuert. Nach Ausschüttung an natürliche Personen fällt eine zusätzliche Dividendensteuer von 5 % an.

Die effektive Steuerlast auf ausgeschüttete Gewinne beträgt somit nur etwa 14,5 % – im europäischen Vergleich ein Spitzenwert.

Besonders attraktiv:

  • Bulgarische Kapitalgesellschaften (OOD oder EOOD) sind vollwertige EU-Unternehmen,
  • sie können innerhalb der EU fakturieren,
  • und sind nicht von Quellensteuern betroffen, solange ein DBA greift.

Damit eignet sich die bulgarische Gesellschaft ideal für Unternehmer, die EU-konforme Steueroptimierung mit legaler Struktur kombinieren möchten.

2.3. Sozialabgaben – der oft übersehene Faktor

Neben der Einkommensteuer fallen in Bulgarien auch Sozialversicherungsbeiträge an. Sie sind jedoch im Vergleich zu Westeuropa moderat:

  • Für Angestellte betragen die Gesamtbeiträge rund 32–33 % des Bruttolohns, wovon etwa 18–19 % der Arbeitgeber und 13–14 % der Arbeitnehmer tragen.
  • Für Selbstständige gelten pauschale Mindestbeiträge, die sich nach einem fiktiven Einkommen bemessen.
  • Derzeit liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei etwa 1.000 BGN/Monat (~510 €).
  • Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag von rund 160–180 BGN (80–90 €) für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit 1. April 2025 4.130 BGN pro Monat (≈ 2.110 €), damit fallen im Maximum ca. 33% an → 4.130 BGN × 32,7 % ≈ 1.350 BGN (rund 690 €)

Viele Selbstständige entscheiden sich, nur die Grundabsicherung (z. B. Kranken- und Rentenversicherung) zu zahlen, um die Fixkosten niedrig zu halten.

2.4. Steuerliche Gesamtbelastung in der Praxis

SteuerartSatzBemerkung
Einkommensteuer10 %Flat Tax, keine Progression
Körperschaftsteuer10 %Einheitlicher Satz auf Gewinne
Dividendensteuer5 %Auf ausgeschüttete Gewinne
Sozialversicherung (Selbstständig)~8–9 %Auf fiktives Mindesteinkommen
Gesamtbelastung (effektiv)≈ 14–17 %Bei Dividendenstrategie oder Selbstständigkeit

Kurz gesagt: Bulgarien kombiniert eine der niedrigsten Steuerquoten Europas mit einer einfachen Verwaltung und geringen Sozialabgaben. Für viele Unternehmer und Expats, die im EU-Raum tätig sind, bietet das Land damit ein steuerlich optimiertes, aber rechtlich sauberes Setup

3. Unternehmensgründung in Bulgarien

Die Unternehmensgründung in Bulgarien zählt zu den einfachsten und kostengünstigsten in der gesamten Europäischen Union. Das Land bietet vollständige Eigentumsfreiheit für Ausländer, digitale Prozesse und ein stabiles rechtliches Umfeld. Besonders beliebt ist die OOD (Obsthestvena Ogranichena Otgovornost), die bulgarische Variante der GmbH.

3.1. Die OOD / EOOD – Bulgariens GmbH-Modell

Die OOD (bzw. EOOD bei nur einem Gesellschafter) ist die gängigste Rechtsform für Unternehmer, Freelancer und kleinere Unternehmen.
Ihre Vorteile:

  • Mindestkapital: nur 2 BGN (~1 €).
  • 100 % ausländisches Eigentum erlaubt.
  • Gründung innerhalb weniger Tage – in der Regel 3–5 Werktage.
  • Digitaler Handelsregistereintrag mit EU-weitem Zugriff.
  • Niedrige Verwaltungskosten: Einfache Buchhaltung, keine komplexen Berichtspflichten.

Der gesamte Gründungsprozess kann über einen lokalen Rechtsanwalt oder Buchhalter abgewickelt werden, ohne dass der Gründer persönlich anwesend sein muss.

3.2. Besteuerung und Buchhaltung

Unternehmen zahlen in Bulgarien:

  • 10 % Körperschaftsteuer auf Gewinne,
  • 5 % Dividendensteuer, wenn Gewinne ausgeschüttet werden.

Reinvestierte Gewinne bleiben unversteuert, solange sie im Unternehmen verbleiben. Buchhaltungspflicht besteht grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften, doch die Kosten sind im EU-Vergleich gering:

  • Monatliche Buchhaltung: ca. 50–100 €,
  • Jahresabschluss: ca. 300–500 €.

Auch die Mehrwertsteuer (VAT) ist unkompliziert geregelt:

  • Standardsatz: 20 %,
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen sind steuerfrei (Reverse Charge innerhalb der EU),
  • EU-Umsatzsteuer-ID wird automatisch vergeben, sobald die Gesellschaft aktiv wird.

Das macht bulgarische Unternehmen voll kompatibel mit europäischen Zahlungs- und Handelssystemen – ein entscheidender Vorteil gegenüber außereuropäischen Jurisdiktionen.

3.3. Gründungskosten und Ablauf

Die durchschnittlichen Kosten einer Gründung liegen zwischen 400 und 800 €, inklusive:

  • Handelsregistereintragung,
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags,
  • Bankkontoeröffnung,
  • Notar- und Anwaltskosten.

Der Ablauf:

  1. Wahl eines Firmennamens und Erstellung der Gründungsdokumente.
  2. Einzahlung des Stammkapitals (meist symbolisch).
  3. Registrierung beim bulgarischen Handelsregister.
  4. Eröffnung eines Geschäftskontos.
  5. Steuerliche Registrierung (Umsatzsteuer-ID, EORI bei Bedarf).

Nach erfolgreicher Eintragung ist das Unternehmen sofort voll geschäftsfähig und kann in der gesamten EU operieren.

3.4. Besonderheit: Bulgarien als EU-Unternehmensstandort

Ein wesentlicher Vorteil ist die volle EU-Mitgliedschaft Bulgariens.
Das bedeutet:

  • Keine Offshore-Stigmatisierung.
  • Freier Handel innerhalb des Binnenmarkts.
  • Nutzung von Zahlungsdienstleistern, Bankkonten und Fintechs ohne Einschränkungen.
  • Akzeptanz durch Kunden, Partner und Behörden in der gesamten EU.

Besonders für Unternehmer, die Dienstleistungen oder digitale Produkte an europäische Kunden verkaufen, bietet die bulgarische OOD ein rechtssicheres Fundament mit niedriger Steuerbelastung von 15%. Die Nachteile sind natürlich, man unterliegt EU Recht und entsprechen hat man auch die EU typischen Themen wie Bürokratie etc. Benötigt man ein EU Setup, so ist Bulgarien neben Zypern und Rumänien einer der interessanten Standorte.

4. Steuerliche Ansässigkeit & Wohnsitz in Bulgarien

Wer in Bulgarien lebt oder dort geschäftlich tätig ist, sollte klar zwischen steuerlicher Ansässigkeit und Wohnsitz unterscheiden. Beide Begriffe sind entscheidend, um die persönliche Steuerpflicht korrekt zu bestimmen – insbesondere für Expats, Unternehmer und Freelancer, die international arbeiten.

1. Steuerliche Ansässigkeit – die 183-Tage-Regel

Eine Person gilt in Bulgarien als steuerlich ansässig, wenn sie:

  1. mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr im Land verbringt, oder
  2. ihr Lebensmittelpunkt („centre of vital interests“) in Bulgarien liegt, d. h. dort, wo familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindungen bestehen.

Erfüllt eine Person eine dieser Bedingungen, wird sie in Bulgarien unbeschränkt steuerpflichtig, d. h. auf ihr Welteinkommen. Wer dagegen weniger als 183 Tage im Land ist und keinen Lebensmittelpunkt dort begründet, gilt als nicht ansässig und wird nur für bulgarische Einkünfte besteuert.

4.2. Wohnsitz & Aufenthaltstitel

Für EU-Bürger ist der Aufenthalt in Bulgarien unkompliziert:

  • Kein Visum erforderlich,
  • Registrierungspflicht ab 3 Monaten bei der bulgarischen Migrationsbehörde (Aufenthaltsbescheinigung). Nach fünf Jahren durchgehenden Aufenthalts kann ein Daueraufenthaltstitel beantragt werden.

Ein offizieller Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag oder Eigentum) ist zudem notwendig, um:

  • eine bulgarische Steuernummer zu beantragen,
  • Sozialversicherungen anzumelden,
  • oder als Gesellschafter und Geschäftsführer einer OOD/EOD registriert zu werden.

4.3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Bulgarien hat mit über 70 Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, in welchem Land Einkünfte besteuert werden und verhindern eine doppelte Besteuerung.

Für deutsche Expats gilt:

  • Bei Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Bulgarien und Abmeldung in Deutschland greift das DBA.
  • Deutschland verliert damit grundsätzlich das Besteuerungsrecht auf Auslandseinkünfte.
  • Nur in Ausnahmefällen (z. B. Immobilien oder Betriebsstätten in Deutschland) bleibt eine Steuerpflicht bestehen.

Das DBA Bulgarien–Deutschland orientiert sich an OECD-Standards und legt fest, dass Einkommen nur in dem Land besteuert wird, in dem die steuerliche Ansässigkeit besteht.

4.4. Territorialprinzip? – Nicht ganz, aber effektiv

Im Gegensatz zu Ländern wie Zypern oder Georgien wendet Bulgarien kein echtes Territorialprinzip an. Das bedeutet: Das Welteinkommen ist grundsätzlich steuerpflichtig. In der Praxis ist das jedoch kaum nachteilig, da:

  • die Flat Tax von 10 % niedrig genug ist,
  • viele Einkünfte aus dem Ausland über DBA neutralisiert werden,
  • und legale Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Dividendenstrategien, Holdingstrukturen) die Belastung weiter senken können.

Für viele Unternehmer ist die Situation damit steuerlich planbar und langfristig stabil – ohne aggressive Offshore-Strukturen oder Grauzonen.

4.5. Praxisbeispiel: Expat mit OOD und Wohnsitz in Sofia

Ein deutscher Freelancer meldet sich in Deutschland ab, lebt dauerhaft in Sofia und gründet dort eine EOOD (Einmann-GmbH).

  • Er verbringt mehr als 183 Tage im Land → steuerlich ansässig in Bulgarien.
  • Sein Einkommen fließt über die Gesellschaft → 10 % Körperschaftsteuer.
  • Gewinne werden als Dividende ausgeschüttet → 5 % Dividendensteuer.
  • Sozialbeiträge nur auf gewähltes Gehalt bis max. 4.130 BGN monatlich.

👉 Effektive Gesamtsteuerlast: ca. 15 %, vollständig legal und EU-konform.

Kurz gesagt: Bulgarien bietet Expats eine klare, stabile und transparente Regelung zur steuerlichen Ansässigkeit. Wer mehr als 183 Tage im Land verbringt oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, kann mit niedrigen Abgaben, klaren DBA-Regeln und EU-Rechtssicherheit planen. Oft bedeutet das einen Wohnsitz am Schwarzen Meer, Burgas und Warna sind beliebte Orte, oder in Sofia. Bansko ist ein bei digitalen Nomaden beliebter Ort in den Bergen Bulgariens.

5. Vorteile für Expats und digitale Nomaden

Bulgarien hat sich in den letzten Jahren still, aber beständig zu einem der attraktivsten Wohn- und Unternehmensstandorte innerhalb der EU entwickelt. Das Land bietet eine klare steuerliche Struktur, niedrige Lebenshaltungskosten und einen rechtlich sauberen Rahmen für ortsunabhängige Unternehmer.

5.1. Niedrige und planbare Steuerbelastung

Der größte Vorteil ist die Flat Tax von 10 %, die sowohl für Einkommen natürlicher Personen als auch für Unternehmen gilt. Damit lassen sich Gewinne einfach kalkulieren – ohne komplizierte Progressionstabellen oder verdeckte Zusatzabgaben.
In Kombination mit der 5%igen Dividendensteuer ergibt sich eine effektive Steuerbelastung, die im EU-Vergleich gut mithalten kann.

5.2. Volle EU-Mitgliedschaft und Rechtssicherheit

Anders als bei außereuropäischen Steuerstandorten profitieren Expats in Bulgarien von der vollen EU-Mitgliedschaft:

  • Rechtssicherheit nach EU-Standard,
  • Zugang zu europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern,
  • einfache Rechnungsstellung innerhalb des Binnenmarkts,
  • keine Melde- oder Compliance-Probleme mit europäischen Geschäftspartnern.

Das macht Bulgarien besonders für Unternehmer interessant, die weiterhin mit EU-Kunden arbeiten, aber ihre persönliche Steuerlast legal senken möchten.

5.3. Moderate Lebenshaltungskosten

Sofia, Plovdiv oder Varna bieten eine hohe Lebensqualität zu einem Bruchteil der Kosten westeuropäischer Großstädte.

  • Mietpreise liegen im Schnitt bei 30–50 % des deutschen Niveaus,
  • Dienstleistungen, Lebensmittel und Freizeitangebote sind günstig,
  • Internet- und Infrastrukturanbindung sind gut

Diese Kombination erlaubt es Expats, mehr finanziellen Spielraum für Investitionen oder Rücklagen zu schaffen – ein oft unterschätzter Vorteil im Auswanderungskontext.

5.4. Gut ausgebildete Fachkräfte und internationale Community

Bulgarien verfügt über eine stark wachsende IT- und Startup-Szene. In Städten wie Sofia und Plovdiv arbeiten viele junge, englischsprachige Fachkräfte in internationalen Projekten. Auch die digitale Nomaden-Community ist aktiv, was den Aufbau lokaler Netzwerke erleichtert.

5.5. Flexible Strukturierungsmöglichkeiten

Ob als Freelancer, über eine EOOD/OOD oder in Kombination mit einem anderen europäischen Wohnsitz – Bulgarien erlaubt flexible Strukturen:

  • Einhaltung aller EU-Vorschriften,
  • Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen,
  • kombinierbar mit Remote-Arbeit und digitaler Dienstleistung.

So bleibt der Standort interessant für Expats, die zwar in Europa bleiben, aber ihre Steuer- und Lebensstruktur langfristig optimieren wollen.

Kurz gesagt: Bulgarien bietet EU-Sicherheit, niedrige Steuern und einen hohen Lebensstandard bei geringem Aufwand. Für Expats, die Unabhängigkeit und rechtliche Klarheit suchen, gehört das Land damit zu den effizientesten Standorten in Europa.

6. Risiken und Herausforderungen

So attraktiv Bulgarien steuerlich und wirtschaftlich ist, so wichtig ist es, die praktischen und rechtlichen Stolpersteine zu kennen. Viele Expats unterschätzen, dass der günstige Steuersatz allein nicht automatisch ein einfaches Setup garantiert.

6.1. Bürokratie und Verwaltung

Die bulgarische Verwaltung ist im europäischen Vergleich noch nicht vollständig digitalisiert.

  • Einige Behördengänge (z. B. Aufenthaltsregistrierung, Steueridentifikation) müssen persönlich oder über einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
  • Formulare und Kommunikation mit Behörden erfolgen oft nur auf Bulgarisch, was ohne lokale Unterstützung schwierig sein kann. Ein erfahrener Steuerberater oder Unternehmensagent vor Ort ist daher fast immer notwendig.

6.2. Banking und Geldwäschevorschriften

Seit Einführung strenger EU-Richtlinien (AMLD 5 & 6) prüfen bulgarische Banken sehr genau, insbesondere bei ausländischen Gründern.

  • Kontoeröffnungen können mehrere Wochen dauern,
  • umfangreiche Nachweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit und Herkunft der Mittel sind üblich,
  • Fintech-Lösungen (z. B. Wise, Revolut Business, Payhawk) sind oft schneller, ersetzen aber kein lokales Geschäftskonto.

Gerade bei internationalen Zahlungsflüssen ist transparente Buchhaltung entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden.

6.3. Steuerliche Abgrenzung zu Deutschland oder Österreich

Wer aus einem Hochsteuerland auswandert, sollte die steuerliche Abmeldung sorgfältig dokumentieren.
Solange Anknüpfungspunkte wie Wohnsitz, Familie oder geschäftliche Tätigkeit im Herkunftsland bestehen, kann dort weiterhin eine Steuerpflicht vermutet werden.
Bulgarien selbst stellt zwar die steuerliche Ansässigkeit unkompliziert fest, doch entscheidend ist, dass das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) korrekt angewandt wird.

6.4. Sozialversicherung und Absicherung

Auch wenn die Beiträge moderat sind, bietet das bulgarische System nur begrenzte Leistungen.

  • Die staatliche Krankenversicherung deckt Basisleistungen ab, jedoch keine Privatversorgung.
  • Viele Expats schließen daher private Zusatzversicherungen oder internationale Policen ab.
  • Für Altersvorsorge und Invalidität ist private Vorsorge ratsam, da die staatliche Rente sehr niedrig ausfällt.

6.5. Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bulgarien ist zwar EU-Mitglied, kämpft aber weiterhin mit Korruption, Justizreformen und Verwaltungsträgheit. Für den Unternehmeralltag hat das meist wenig Bedeutung, dennoch ist es ratsam,

  • auf verlässliche lokale Partner zu setzen,
  • rechtliche Beratung bei Vertragsabschlüssen einzuholen,
  • und geschäftliche Entscheidungen klar zu dokumentieren.

Kurz gesagt:

Bulgarien ist ein stabiler und legaler EU-Standort, aber kein Ort für Schnelllösungen. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen versteht und sich professionell begleiten lässt, kann die Vorteile des Systems langfristig sicher nutzen – ohne in rechtliche Grauzonen zu geraten.

7. Fazit: Bulgarien – eine solide EU-Lösung mit klaren Spielregeln

Bulgarien ist kein klassisches Steuerparadies, sondern eine strukturierte, substanzielle EU-Lösung für Unternehmer und Expats, die ihre Geschäfte rechtssicher und effizient aufbauen möchten.

Mit 10 % Körperschaftsteuer, 5 % Dividendensteuer und einer überschaubaren Abgabenlast bietet das Land eines der attraktivsten steuerlichen Umfelder innerhalb der Europäischen Union – voll kompatibel mit EU-Recht, Bankwesen und Doppelbesteuerungsabkommen.

Der entscheidende Unterschied zu außereuropäischen Modellen:
In Bulgarien entsteht kein steuerlicher Vorteil aus formellen Konstruktionen, sondern aus einer realen Ansässigkeit und unternehmerischen Präsenz. Wer eine Firma gründet, sollte daher auch bereit sein, tatsächlich in Bulgarien zu leben oder sich dort regelmäßig aufzuhalten. Nur so lässt sich die steuerliche Ansässigkeit glaubhaft begründen und langfristig sichern.

Für Unternehmer, die Wert auf Substanz, Rechtssicherheit und EU-Kompatibilität legen, ist Bulgarien damit eine hochinteressante Alternative zu klassischen Low-Tax-Ländern wie Zypern, Georgien oder Dubai.
Es eignet sich besonders für:

  • Freelancer und Selbstständige mit internationalen Kunden,
  • kleine Unternehmen mit echter operativer Tätigkeit,
  • Expats, die ihren Lebensmittelpunkt in die EU verlagern möchten, aber eine niedrigere Steuerlast suchen.

Kurz gesagt: Bulgarien ist keine schnelle Steuerflucht, sondern ein nachhaltiger Standort für echte Unternehmer – mit klaren Regeln, stabilen Gesetzen und europäischem Rahmen. Wer bereit ist, den Schritt tatsächlich zu gehen, erhält hier eine rechtssichere und steuerlich attraktive Basis für sein internationales Leben und Arbeiten.

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