Inhaltsverzeichnis
1. Wie du mit dem Beckham Law und der 4 %-Zone der Kanaren steuerlich profitierst – legal, EU-konform und mit mediterranem Lifestyle
Spanien gilt traditionell als Land mit hohen Steuern und Sozialabgaben – Spitzensteuersätze bis zu 47 %, starke Progression und hohe Arbeitgeberanteile schrecken viele Unternehmer ab. Unter der derzeitigen linken Regierung bleibt die Belastung für Einheimische entsprechend hoch.
Doch für Expats und Neuankömmlinge bietet Spanien seit der Reform des sogenannten „Beckham Law“ (Régimen fiscal especial para trabajadores desplazados) eine attraktive Ausnahme.
Wer neu ins Land zieht und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich für sechs Jahre steuerlich begünstigen lassen: nur 24 % Pauschalsteuer auf in Spanien erzieltes Einkommen bis 600.000 €, keine Besteuerung von ausländischen Einkünften, und keine Vermögensteuer auf Vermögen außerhalb Spaniens.
Besonders interessant wird das System in Kombination mit der Sonderwirtschaftszone der Kanaren (ZEC), wo Firmen nur 4 % Körperschaftsteuer zahlen. So entsteht eine vollständig EU-konforme Struktur, die Lebensqualität, Sonne und steuerliche Entlastung vereint – ohne den rechtlichen Graubereich klassischer Offshore-Lösungen.
2. Was ist das Beckham Law?
Das sogenannte Beckham Law – offiziell Régimen fiscal especial para trabajadores desplazados a territorio español – ist ein Sondersteuersystem für Personen, die neu nach Spanien ziehen.
Es wurde 2005 eingeführt, ursprünglich um internationale Fachkräfte und Investoren ins Land zu holen. Der Spitzname stammt vom ehemaligen Fußballer David Beckham, der beim Wechsel zu Real Madrid von dieser Regelung profitierte.
Ziel des Gesetzes ist es, ausländische Fachkräfte und Unternehmer steuerlich zu entlasten, damit sie Spanien als Lebensmittelpunkt und Arbeitsort wählen. Rechtlich ist es im Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) verankert.
Kernprinzip
Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird in Spanien zwar als steuerlicher Resident behandelt, aber wie ein Nicht-Resident besteuert.
Das bedeutet: 24 % Pauschalsteuer auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €, 47 % auf Beträge darüber hinaus, keine Besteuerung von Einkommen, das nicht aus spanischer Quelle stammt, und Befreiung von der Vermögensteuer auf Auslandsvermögen.
Damit können Expats und Unternehmer in einem EU-Land leben, das trotz hoher Soziallasten steuerlich planbare Bedingungen bietet.
Geltungsdauer
Das Beckham Law gilt für sechs Jahre – das Jahr des Zuzugs plus fünf Folgejahre. Danach greift automatisch die reguläre Steuerpflicht mit progressiven Sätzen.
Reform 2023 – Mehr Zugang für digitale Nomaden und Unternehmer
Seit 2023 wurde das Gesetz modernisiert und erweitert: Es gilt nun auch für Selbstständige, Gründer und Remote Worker mit ausländischem Arbeitgeber. Auch Familienangehörige (Ehepartner, Kinder unter 25) können einbezogen werden, und die Frist für die Antragstellung beträgt sechs Monate ab Arbeitsbeginn.
Damit öffnet Spanien die Regelung gezielt für digitale Nomaden, Unternehmer und Expats, die dauerhaft von dort aus arbeiten möchten.
Kurz gesagt: Das Beckham Law verwandelt Spanien – trotz hoher Regellasten – in einen steuerlich attraktiven EU-Standort, insbesondere für Neuankömmlinge mit Auslandseinkünften.
3. Voraussetzungen und Beantragung des Beckham Law
Das Beckham Law ist kein Automatismus – die steuerliche Begünstigung muss aktiv beantragt werden. Nur wer bestimmte Kriterien erfüllt und fristgerecht handelt, kann das Sonderregime in Anspruch nehmen.
3.1. Persönliche Voraussetzungen
Um das Beckham Law nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien in den letzten fünf Jahren.
- Zuzug aus beruflichen Gründen – z. B. durch Arbeitsvertrag, Gründung oder Leitung eines Unternehmens, oder selbstständige Tätigkeit.
- Tatsächlicher Aufenthalt in Spanien mit Lebensmittelpunkt vor Ort.
- Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn.
3.2. Steuerliche Einstufung
Personen unter dem Beckham Law gelten als steuerlich ansässig, werden aber wie Nichtresidenten besteuert. Das heißt: 24 % Flat Tax auf spanisches Einkommen bis 600.000 €, 47 % darüber, und keine Besteuerung ausländischer Einkünfte. Kapitalerträge oder Zinsen aus dem Ausland bleiben ebenfalls steuerfrei.
3.3. Familienregelung (seit 2023)
Seit der Reform können auch Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren den Sonderstatus erhalten, wenn der Hauptantragsteller steuerlich ansässig wird. Damit eignet sich das Beckham Law auch für Familien mit langfristiger Planung.
3.4. Antragstellung
Der Antrag erfolgt über die Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt). Erforderlich sind Steuernummer (NIE), Arbeitsvertrag oder Tätigkeitsnachweis, Wohnsitznachweis, Identitätsdokumente und ggf. Familienunterlagen. Die Bearbeitung dauert meist 4–8 Wochen und gilt rückwirkend ab Tätigkeitsbeginn.
Kurz gesagt: Wer rechtzeitig handelt und in Spanien arbeitet, kann seine Steuerlast legal auf 24 % begrenzen und Auslandseinkünfte steuerfrei halten – für volle sechs Jahre.
4. Steuerliche Vorteile und Grenzen des Beckham Law
Das Beckham Law bietet Expats und Unternehmern ein klares, vorhersehbares Steuermodell – innerhalb der EU und mit hoher Lebensqualität.
4.1. Die wichtigsten steuerlichen Vorteile
1️⃣ Einheitlicher Steuersatz von 24 %
Arbeitseinkünfte bis 600.000 € werden pauschal mit 24 % versteuert – unabhängig vom Einkommen. Im Vergleich zu den regulären 47 % ist das eine massive Entlastung.
2️⃣ Befreiung ausländischer Einkünfte
Einkommen aus dem Ausland, z. B. Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder Firmengewinne, bleibt steuerfrei – sofern es nicht aus Spanien stammt.
3️⃣ Keine Vermögensteuer auf Auslandsvermögen
Nur Vermögenswerte innerhalb Spaniens sind relevant. Auslandskonten, Beteiligungen oder Immobilien werden nicht berücksichtigt.
4️⃣ Familienfreundliche Anwendung
Ehepartner und Kinder profitieren vom gleichen Steuervorteil – mit identischer Behandlung wie der Hauptantragsteller.
4.2. Grenzen und Pflichten
1️⃣ Zeitliche Begrenzung auf sechs Jahre – danach normale Steuerpflicht.
2️⃣ Nur Arbeitseinkünfte begünstigt – Kapitalgewinne aus Spanien bleiben steuerpflichtig.
3️⃣ Sozialabgaben bleiben bestehen – ca. 36 % insgesamt, davon Hälfte durch Arbeitgeber.
4️⃣ Antragspflicht und Fristen – kein Automatismus, Frist sechs Monate.
5️⃣ Kein Schutz vor Doppelbesteuerung – bei falscher Struktur kann das Herkunftsland nachbesteuern.
4.3. Fazit
Das Beckham Law bietet sechs Jahre lang eine erhebliche Steuerentlastung: 24 % Einkommensteuer bis 600.000 €, keine Besteuerung ausländischer Einkünfte und klare Regeln. Sozialabgaben bleiben bestehen, und nach Ablauf der Frist greift die reguläre Steuerpflicht.
Für langfristige Planung lohnt sich daher der Blick auf Alternativen wie das Zypern Non-Dom-Regime, das bis zu 17 Jahre steuerliche Vorteile bietet.
5. Die Kombination mit der Kanaren-ZEC (4 % Körperschaftsteuer)
Neben dem Beckham Law bietet Spanien die ZEC – Zona Especial Canaria, eine EU-anerkannte Sonderwirtschaftszone mit nur 4 % Körperschaftsteuer.
5.1. Was ist die ZEC-Zone?
Die ZEC ist eine steuerbegünstigte Zone auf den Kanaren, die Investitionen und Neugründungen fördert. Unternehmen mit Sitz und Verwaltung auf den Inseln zahlen nur 4 % Körperschaftsteuer statt 25 %. Damit ist die ZEC eine der niedrigstbesteuerten Regionen der EU – völlig legal und transparent.
5.2. Voraussetzungen für ZEC-Unternehmen
Voraussetzungen sind: Neugründung, Sitz auf den Kanaren, Investition von 100.000 € (oder 50.000 € auf kleineren Inseln), mindestens 5 lokale Mitarbeiter (3 auf kleineren Inseln), echte wirtschaftliche Tätigkeit und Genehmigung durch das ZEC-Konsortium.
Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien, profitiert es bis zu 15 Jahre von der reduzierten Steuer.
5.3. Kombination mit dem Beckham Law
Die Kombination ist rechtlich zulässig und steuerlich hocheffizient. Ein Geschäftsführer mit Beckham-Status (24 % Einkommensteuer) kann eine ZEC-Gesellschaft leiten, die nur 4 % Körperschaftsteuer zahlt.
Das ermöglicht eine effiziente Gewinnverteilung, volle EU-Rechtssicherheit und eine extrem niedrige Gesamtsteuerlast – ohne Offshore-Risiken.
Die Tätigkeit muss real auf den Kanaren stattfinden, etwa in IT, Consulting, digitalen Dienstleistungen oder Handel.
Kurz gesagt: Wer Spanien steuerlich nutzen möchte, sollte die Kanaren in Betracht ziehen. Die ZEC bietet die niedrigste Körperschaftsteuer der EU, und in Kombination mit dem Beckham Law entsteht eine legale, attraktive Steuerstruktur für internationale Unternehmer.
5.4. Mehrwertsteuerliche Sonderstellung der Kanaren (IGIC)
Die Kanaren gehören nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Statt der üblichen IVA (21 %) gilt hier der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) – mit nur 7 % Standardsatz, 3 % ermäßigtem Satz und 0 % für Exporte.
Für EU-Verkäufe gelten Lieferungen von den Kanaren als Exporte, die IGIC-befreit, aber zollpflichtig sind. Dienstleistungen an EU-Kunden folgen je nach B2B oder B2C dem Reverse-Charge- oder OSS-System.
Kurz gesagt: Die Kanaren sind steuerlich attraktiv mit 4 % Körperschaftsteuer und niedriger IGIC, liegen aber außerhalb des EU-Mehrwertsteuerraums. Für B2B-Dienstleister bleibt die Struktur effizient, für B2C-Geschäfte kann sie komplexer sein.
6. Fazit – Spanien als Standort: attraktiv, aber strukturiert planen
Spanien bietet mit dem Beckham Law und der ZEC-Zone auf den Kanaren zwei der interessantesten steuerlichen Optionen in der EU.
Das Beckham Law ist ideal für natürliche Personen mit Arbeitseinkommen – 24 % Flat Tax für sechs Jahre und keine Steuer auf Auslandseinkünfte.
Die ZEC-Zone bietet für Unternehmen nur 4 % Körperschaftsteuer, volle EU-Rechtssicherheit und niedrige IGIC-Sätze statt 21 % Mehrwertsteuer.
Allerdings gelten die Kanaren umsatzsteuerlich als Drittland, was besonders bei B2C-Geschäften zusätzliche Pflichten bringt.
Die Kombination beider Systeme – ZEC-Gesellschaft + Beckham-Status – schafft eine legale, EU-konforme Steueroptimierung mit hoher Lebensqualität und mediterranem Umfeld.
Langfristig endet das Beckham-Regime nach sechs Jahren. Wer dauerhaft Steuervorteile in Europa sichern will, findet mit dem Zypern Non-Dom-Regime (17 Jahre Laufzeit) eine langfristige Alternative.
Kurz gesagt: Spanien ist kein Steuerparadies, aber mit dem richtigen Setup aus Beckham Law, ZEC und IGIC-Verständnis ein rechtssicherer und lebenswerter EU-Standort für Expats, Freelancer und Unternehmer mit internationalem Einkommen.



