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US LLC für Digitale Nomaden: Vorteile, Steuern & Irrtümer
Rund um die US-LLC kursiert seit einigen Jahren das Gerücht, sie sei „nicht mehr zeitgemäß“. Auslöser dafür sind vor allem neue Transparenz- und Meldepflichten wie der Corporate Transparency Act mit seinem BOI-Report sowie strengere KYC-Prozesse bei Banken. Anbieter komplexer Auslandssetups versuchen Kunden über absichtlich geschürte Unsicherheit zu aufwendigen und teuren Lösungen zu verleiten. Bei genauer Betrachtung ändert das jedoch nichts am grundlegenden Nutzen der US-LLC für international arbeitende Selbstständige. Die Rechtsform bleibt außergewöhnlich flexibel, schnell gegründet, weltweit anerkannt und in vielen Setups steuerlich neutral – solange keine in den USA steuerlich relevante Geschäftstätigkeit (Nexus) entsteht. Für Freelancer, Remote Worker und digitale Nomaden bedeutet das: Man erhält eine haftungsbeschränkte, schlanke Gesellschaft, die professionell auftritt, international problemlos fakturiert und in gängige Zahlungs- und Tool-Ökosysteme eingebunden werden kann. Ziel dieses Artikels ist es, nüchtern zu erklären, was die US-LLC ist, warum sie weiterhin funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und für wen sie sich in der Praxis lohnt.
1. Was ist eine US-LLC?
Die US-LLC (Limited Liability Company) ist eine US-amerikanische Rechtsform auf Ebene der Bundesstaaten. Sie kombiniert die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Durchlässigkeit einer Personengesellschaft. Juristisch handelt es sich um eine eigenständige Rechtsperson: Verträge, Bankkonten und Vermögenswerte werden auf die LLC geführt, während die persönliche Haftung der Inhaber grundsätzlich auf ihre Einlage begrenzt ist. Die Gründung erfolgt beim jeweiligen Bundesstaat – häufig gewählt werden etwa Wyoming, Delaware, New Mexico oder Florida. Erforderlich sind ein Registered Agent im Gründungsstaat sowie grundlegende Dokumente wie Articles of Organization und ein Operating Agreement. Für den laufenden Betrieb werden in der Regel eine US-Steuernummer (EIN) und passende Zahlungswege benötigt.
Steuerlich ist die LLC flexibel. Standardmäßig gilt eine Ein-Person-LLC als „disregarded entity“: Sie wird für Bundessteuern nicht separat besteuert, sondern die Ergebnisse fließen dem Inhaber zu. Bei mehreren Gesellschaftern wird die LLC steuerlich wie eine Partnership behandelt. Alternativ kann die LLC auf Antrag wie eine Corporation besteuert werden; eine S-Corporation kommt für Nicht-US-Personen in der Praxis meist nicht in Betracht. Für viele im Ausland ansässige Freelancer ist entscheidend, dass die LLC selbst in den USA keine Steuer auslöst, solange keine inländische Betriebsstätte oder effektiv verbundene Einkünfte (ECI) vorliegen. Die Besteuerung findet dann grundsätzlich dort statt, wo der Inhaber steuerlich ansässig ist. Das ändert nichts an der zivilrechtlichen Haftungsabschirmung und dem professionellen Auftreten der Gesellschaft.
In der Praxis schätzen Solo-Selbstständige die LLC, weil sie mit überschaubarem Aufwand gegründet und betrieben werden kann, international als seriöser Vertragspartner wahrgenommen wird und der Zugang zu Zahlungsanbietern und Banken zwar mit etwas Compliance aufwand einhergeht, jedoch gut machbar ist.
Wichtig ist, die individuelle Steuersituation des Inhabers im Wohnsitzland mitzudenken und die operative Ausgestaltung so zu wählen, dass weder ungewollte US-Steuertatbestände noch Doppelbesteuerungsrisiken entstehen. Grundsätzlich müssen also Aufenthalt, Wohnsitz und die Betriebsstätte der Person sowie der US LLC smart gewählt werden.
2. Warum ist die US-LLC für Freelancer & Remote Worker so interessant?
Für viele Selbstständige, die ortsunabhängig arbeiten, ist eine Gesellschaft mehr als nur ein rechtlicher Rahmen – sie ist ein wichtiges Instrument, um professionell aufzutreten, Zahlungen abzuwickeln und Vertrauen bei Kunden aufzubauen. Genau hier spielt die US-LLC ihre Stärken aus.
Zum einen genießt die Rechtsform international ein hohes Maß an Akzeptanz, was bei meist deutschsprachigen Kunden zu keinen Problemen führt. Diese wollen die Kosten für Freelancer natürlich über ihren Steuerberater geltend machen, weshalb Lösungen in Steueroasen eigentlich immer ausscheiden.
Zum anderen ist die Struktur im Vergleich zu europäischen Kapitalgesellschaften sehr schlank. Es gibt keine Pflicht, aufwendig Jahresabschlüsse zu veröffentlichen oder detaillierte Buchführungsvorschriften einzuhalten, wie es etwa bei einer deutschen GmbH der Fall ist. Stattdessen reicht es, Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar zu dokumentieren und den BOI-Report sowie die einfachen Bundesstaatspflichten einzuhalten. Für viele Freelancer, die alleine oder in kleinen Teams arbeiten, ist das ein entscheidender Vorteil: weniger Bürokratie, mehr Zeit für das eigentliche Geschäft.
Auch steuerlich kann die US-LLC ein günstiges Vehikel sein. Solange keine steuerlich relevante Geschäftstätigkeit in den USA entsteht, fällt dort keine Einkommensteuer an. Gewinne „durchlaufen“ die LLC und werden nur im Wohnsitzland des Inhabers relevant. Wer also in einem Land lebt, das auf Territorialbesteuerung setzt – wie Paraguay, die Phillipinen, Georgien oder Thailand (Achtung, bestimmte Systeme!) – kann internationale Einkünfte über eine US-LLC vereinnahmen, ohne lokal zusätzliche Steuerlast auszulösen. Damit fügt sich die LLC nahtlos in viele gängige Expats- und Nomaden-Setups ein. Auch für Dauerreisende ohne echten Steuerwohnsitz ist die US LLC geeignet, da sie keinen Aufenthalt erfordert, im Gegenteil: Sie ist geradezu ideal für Dauerreisen und Slow Travel.
Zusätzlich ist sie einfach zu gründen und relativ günstig. Die Gründung kostet über seriöse Anbieter um die 2000 € und die jährlichen Verwaltungskosten sowie die Betreuung betragen 1500 €.
Zusammengefasst bietet die US-LLC Freelancern und Remote Workern genau das, was sie brauchen: eine rechtlich saubere, schlanke und international anerkannte Struktur, die Haftungsschutz bietet, steuerlich flexibel bleibt und den Geschäftsalltag erleichtert.
3. Typische Anwendungsfälle für digitale Nomaden
Ein klassisches Beispiel sind Freelancer im Bereich IT, Design oder Consulting, die ihre Dienstleistungen an Geschäftskunden verkaufen. Immer gepaart mit einer ordentlichen Auswanderung aus Deutschland stellt man mit einer US LLC eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerausweis mit Reverse Charge für die erbrachte Leistung. Der Kunde überweist dann auf das Konto der US LLC, von der aus sich der single member der US LLC das ganze einfach auf sein Privatkonto auszahlen kann. Optimiert er seinen Steuerwohnsitz, und löst keine Steuerpflichten im Heimatland oder der USA aus, so geht das ganze sogar steuerfrei.
Auch für Remote Worker, die von Unternehmen weltweit gebucht werden, kann eine LLC sinnvoll sein. Wer als selbstständiger Projektmanager oder Texter für eine Firma in den USA arbeitet, findet in der LLC die passende Struktur: Zahlungen laufen über ein US-Bankkonto oder Stripe-Account, der Vertragspartner ist eine US-Gesellschaft, und die eigene Steuerpflicht bleibt im Wohnsitzland bzw. im Aufenthaltsort. Ja richtig, auch US Kunden können bedient werden, solange die Tätigkeit nicht beim Kunden vor Ort oder generell in den USA stattfindet und keinen Nexus auslöst.
Ein weiteres Feld sind Online-Unternehmer, die digitale Produkte, Kurse oder SaaS-Lösungen vertreiben. Hier ist die Anbindung an Zahlungsanbieter entscheidend. Plattformen wie Stripe oder PayPal akzeptieren US-LLCs, auch wenn das immer mit einer gewissen Friktion aufgrund der Compliance Anforderungen kommt. Oft sind weitere Formulare einzubringen, oder Themen bezüglich der Quellen und Umsatzsteuer zu beachten. Gerade bei Verkäufen in die EU ist aufgrund der Vat-Moss Regelung und des Kundenlandprinzips ein Anbieter zum Ausweis der Mehrwertsteuer dazwischen zu schalten, da die US LLC nur schwer an eine europäische Umsatzsteuer ID kommt, und man die US LLC auch nur ungern gegenüber der EU bzw. einem EU Staat steuertransparent machen möchte.
Wichtig ist neben dem Rechtsschutz durch die Haftungsbeschränkung der US LLC die Kombination mit einer klugen Wahl des Aufenthalts. Steuerwohnsitze und Betriebsstätten muss man als Nutzer einer US LLC managen und mit Bedacht wählen. Oft hilft es, einen Compliance Steuerwohnsitz z.b. in Paraguay oder auf den Philippinen einzurichten. Kontaktiere uns dazu gerne und ließ unsere Angebote dazu.
4. Neuerungen und Herausforderungen
So attraktiv die US-LLC nach wie vor ist, ganz ohne Veränderungen bleibt auch dieses Modell nicht. In den letzten Jahren wurden insbesondere durch den Corporate Transparency Act (CTA) neue Pflichten eingeführt, die alle Gründer und Inhaber betreffen. Seit Anfang 2024 muss jede LLC einen sogenannten BOI-Report (Beneficial Ownership Information) einreichen, in dem die wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden. Ziel ist es, Geldwäsche und Briefkastenstrukturen einzudämmen. Für digitale Nomaden bedeutet das: Die LLC bleibt unkompliziert, aber man kann nicht mehr vollkommen anonym im Hintergrund agieren. Die Meldung ist verpflichtend, Verstöße können hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Auch die Bankenlandschaft hat sich verändert. Während früher nahezu jede LLC problemlos ein US-Bankkonto eröffnen konnte, sind die KYC-Anforderungen (Know Your Customer) strenger geworden. Mittlerweile ist ein Adressnachweis über eine sogenannte Trading Adresse zu erbringen. Dennoch bleibt der Zugang einfacher als in vielen klassischen Offshore-Ländern, in denen Banken immer zurückhaltender werden. Zusätzlich greifen viele Gründer auf Fintech-Lösungen wie Mercury, Wise oder Revolut zurück, die speziell für internationale Unternehmer konzipiert sind.
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass die LLC als „Steuerfluchtmodell“ verstanden wird. Tatsächlich ist sie aber gerade deshalb so wertvoll, weil sie steuerlich neutral bleibt: Sie erzeugt keine zusätzliche Steuerpflicht in den USA, solange keine „US trade or business“ vorliegt. Die Besteuerung findet im Wohnsitzland des Inhabers statt – oder fällt aus, wenn dieses Land auf Territorialbesteuerung setzt. Damit ist die LLC nicht illegal, sondern im Gegenteil eine seriöse Struktur, die von Freelancern und Remote Workern weltweit genutzt wird.
Natürlich gibt es auch Grenzen. Wer langfristig größere Strukturen aufbauen will, etwa mit Angestellten oder Kapitalinvestoren, stößt irgendwann an die Limitierungen der LLC. In solchen Fällen kann eine Corporation (C-Corp) oder eine Gesellschaft in einem anderen Land sinnvoller sein. Für die meisten Einzelunternehmer und kleinen Teams überwiegen jedoch die Vorteile der LLC deutlich.
5. Wann sich die US LLC besonders lohnt
Eine einfache Rechnung kann sofort aufzeigen, wie mächtig das Modell einer geplanten und strukturierten Auswanderung mit einer smarten Wohnsitz – & Aufenthaltswahl in Verbindung mit einer US LLC ist. Ein Deutscher Freelancer mit dem deutschen Durchschnittsbrutto von 55.000 € (Stand 2025) plus eingesparte Lohnneben- & Verwaltungskosten (ca. 25%) kann relativ einfach in Einkommensbereiche von 60 – 100.000 € kommen. In Deutschland landet man mit 60.000€ Brutto je nach Steuerklasse zw. 37 und 42.000€ netto.
Eine Private Auslandskrankenversicherung kostet ca. 2000 € (hole dir unseren kostenlosen Versicherungsguide für Expats hier!). Die Gründung einer US LLC kostet ebenso 2000 € und die Visum sowie Flüge kann man ebenso mit 2000 € ansetzen. Für 6.000 € kosten kann man nun in einem Land wie Thailand, den Philippinen, Paraguay etc. leben, hat wesentlich geringere Lebenserhaltungskosten und für die selbe Tätigkeit remote aus dem Ausland erbracht nun statt 42.000 netto 54.000 €. Oft hat man nach Kosten sein ehemaliges Brutto voll verfügbar.
Klar ist das dieses mehr an verfügbaren Einkommen jedoch ohne die in Deutschland üblichen Sozialversicherungsleistungen einher geht. Vorsorgen muss man in diesem Fall selbst, doch das ist definitiv der bessere Deal.
6. US-LLC als zeitlose Lösung
Die US-LLC hat in den letzten Jahren viele Diskussionen ausgelöst. Manche sehen in ihr nur ein Werkzeug für Steuergestaltung, andere halten sie aufgrund neuer Transparenzpflichten für überholt. Die Realität ist differenzierter: Die LLC bleibt für Freelancer, Remote Worker und digitale Nomaden eine der flexibelsten und praxistauglichsten Unternehmensformen überhaupt.
Ihr größter Vorteil liegt in der Kombination aus einfacher Gründung, internationaler Anerkennung und steuerlicher Durchlässigkeit. Sie ermöglicht es, professionell aufzutreten, Zahlungen zuverlässig abzuwickeln und zugleich die Besteuerung dort zu belassen, wo sie hingehört: im Wohnsitzland des Inhabers. Wer in einem Land mit Territorialbesteuerung lebt oder bewusst internationale Strukturen nutzt, kann die LLC sogar so einsetzen, dass kaum zusätzliche Steuerlast entsteht.
Natürlich erfordert die LLC ein gewisses Maß an Verantwortung. Der BOI-Report, die Bankenanforderungen und die korrekte steuerliche Einordnung im Wohnsitzstaat dürfen nicht unterschätzt werden. Doch wer diese Punkte ernst nimmt und sich beraten lässt, erhält mit der LLC ein robustes, seriöses und weltweit akzeptiertes Werkzeug für sein Business.
Gerade für Einzelunternehmer, kleine Teams und ortsunabhängige Gründer gilt daher: Die US-LLC ist keine Modeerscheinung, sondern eine zeitlose Lösung, die in der modernen, globalisierten Arbeitswelt nach wie vor bestens funktioniert.
Kontaktiere uns gerne für eine Beratung zur Auswanderung und Gründung



