Einleitung
Auch im Jahr 2025 bleibt die US LLC eine der beliebtesten und effektivsten Unternehmensformen für digitale Nomaden, Freelancer und Dauerreisende. Trotz zunehmender regulatorischer Anforderungen bietet sie weiterhin erhebliche Vorteile: günstige Gründung, steuerliche Optimierung, internationale Reputation sowie einfache Verwaltung und Struktur.
Doch wie funktioniert eine US LLC in der Praxis? Welche Fallstricke sind zu beachten? Und für wen eignet sich dieses Konstrukt tatsächlich? Dieser Guide liefert einen fundierten Überblick für alle, die eine US LLC als Fundament für ihre internationale Selbstständigkeit in Betracht ziehen.
Die Grundlagen: Was ist eine US LLC?
Eine US Limited Liability Company (LLC) ist eine hybride Gesellschaftsform. Haftungsrechtlich handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit entsprechender Beschränkung der persönlichen Haftung, steuerlich hingegen wird sie – insbesondere in der Variante mit nur einem Gesellschafter (Single Member LLC) – als sogenannte „disregarded entity“ behandelt. Das bedeutet: Die LLC selbst wird nicht besteuert, sondern das Einkommen wird direkt dem Gesellschafter zugerechnet und von diesem versteuert.
Befindet sich der Gesellschafter in einem Land mit Territorialbesteuerung oder in einer Niedrigsteuerjurisdiktion, kann das zu einem vollständig steuerfreien Ergebnis führen. Länder wie die Philippinen, Panama oder Paraguay sind typische Beispiele. Ebenso denkbar ist ein Leben als Perpetual Traveler – also ohne festen steuerlichen Wohnsitz – was unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Steuerfreiheit zur Folge haben kann.
Spannenderweise kann selbst in den USA eine steuerfreie Tätigkeit möglich sein, solange keine Wertschöpfung auf US-Boden stattfindet. Entscheidend ist hier der Begriff des „Nexus“ – also der wirtschaftlichen Verbindung zur USA –, der im Einzelfall genau zu prüfen ist.
Die Gründungsmodalitäten unterscheiden sich leicht je nach Bundesstaat. Relevante Kriterien bei der Wahl sind unter anderem der Zugang zu Bankkonten, digitale Infrastruktur, Datenschutz („privacy“) und die Abwesenheit von deal-breakern in der lokalen Gesetzgebung. Beliebte Staaten für die Gründung sind derzeit Wyoming, Florida, Delaware und einige weitere.

Die steuerliche Einordnung der US LLC
Der besondere Reiz der US LLC liegt in ihrer Doppelstruktur: Einerseits haftungsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, andererseits steuerlich eine Personengesellschaft. In der für unsere Zielgruppe typischen Form – als Single Member LLC – handelt es sich um eine „disregarded entity“. Das bedeutet, dass die Einkünfte direkt dem Gesellschafter als natürliche Person zugerechnet und ausschließlich dort versteuert werden.
Sofern der Gesellschafter also seinen Wohnsitz in einem Land mit territorialer oder gar keiner Einkommensteuer hat, bleibt die LLC steuerfrei. Dies gilt jedoch nur, wenn kein steuerlicher Nexus in den USA vorliegt und der Gesellschafter selbst kein US-Person-Status besitzt.
Ein steuerlicher Nexus kann etwa durch Mitarbeiter, Kundenakquise oder Warenlager in den USA entstehen – in der Praxis betrifft dies allerdings die wenigsten digitalen Geschäftsmodelle.
Bankverbindung und Zahlungsverkehr
Eine Firma ohne Geschäftskonto ist wie ein Auto ohne Motor – sie fährt nicht. Auch wenn die Steuerpflicht beim Gesellschafter liegt, muss eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen bestehen. Nur so bleibt die Haftungsbeschränkung der LLC intakt.
Glücklicherweise ist die Kontoeröffnung für US LLCs in der Praxis relativ einfach möglich. Beliebte Optionen sind digitale Anbieter wie Wise (ehemals TransferWise) oder Mercury. Wise bietet unter anderem europäische IBAN-Konten, was vor allem für Freelancer in Europa von Bedeutung ist. Die Kontoeröffnung erfolgt vollständig digital.
Ein wichtiger Punkt: Sobald sich mehr als 10.000 US-Dollar auf Auslandskonten der LLC befinden, greift die sogenannte FBAR-Pflicht. In diesem Fall ist eine Meldung der ausländischen Bankverbindung an die US-Finanzbehörde erforderlich. Praktisch bedeutet das: Entweder das Geld vor Erreichen der Schwelle ausschütten oder auf ein US-Konto übertragen.
Klassische US-Banken sind eine weitere Möglichkeit. Für die Kontoeröffnung ist neben der EIN (Steuernummer der LLC) meist auch eine ITIN (persönliche US-Steuernummer des Gesellschafters) erforderlich. Diese ermöglicht dann auch Zugang zu vollwertigen Geschäftskonten inklusive Kreditkarten und deren Bonussystemen.
In der Praxis nutzen viele Unternehmer eine Kombination aus US-Bankkonto und Wise-IBAN-Konto. Die Kosten für die Gründung einer US LLC belaufen sich in der Regel auf etwa 2.000 US-Dollar. Die laufenden Jahreskosten liegen je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistungen zwischen 300 und 500 US-Dollar.
Buchhaltung und Reporting
Früher war die Führung einer US LLC aus dem Ausland weitgehend bürokratiefrei möglich. Heute sind die Anforderungen gestiegen.
Grundvoraussetzung ist die Beantragung einer EIN. Darüber hinaus sollte unbedingt eine Buchhaltung geführt werden – allerdings reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine doppelte Buchführung ist nicht notwendig.
Je nach Bundesstaat muss ein Annual Report eingereicht werden, der in der Regel lediglich eine Bestätigung der Unternehmensdaten (z. B. Gesellschafter, Registered Agent, Adresse) beinhaltet.
Kritisch wird es bei zwei wichtigen Formularen: dem Form 5472 und dem zugehörigen Form 1120. Diese sind jährlich einzureichen, wenn die LLC von einem ausländischen Gesellschafter geführt wird. Obwohl es umstritten ist, ob diese Pflicht für Single Member LLCs tatsächlich gilt, sollte man sie vorsorglich erfüllen – denn die Strafen für das Versäumnis können bis zu 10.000 US-Dollar betragen.
Zudem müssen eine sogenannte „Trading Address“ sowie das UBO-Formular („Ultimate Beneficial Owner“) bereitgestellt werden. Sollte das Auslandsvermögen der LLC den Schwellenwert von 10.000 US-Dollar überschreiten, ist zusätzlich ein FBAR-Formular auszufüllen. Auch hierfür entstehen Kosten – meist ab 300 US-Dollar pro Meldung.
Globalminds bietet über Partner eine umfassende Jahrescompliance inklusive aller Meldungen für rund 1.500 US-Dollar an.
Herausforderungen bei Dauerreisen und ohne Betriebsstätte
Besonders bei Perpetual Travellers oder Unternehmern ohne festen Wohnsitz stellt sich die Frage nach der Betriebsstätte. Dies ist sowohl steuerlich als auch banktechnisch relevant.
Zwar ist die Akzeptanz von Rechnungen einer US LLC meist unproblematisch – selbst Google ist als LLC organisiert –, doch Banken fordern Nachweise über Adressen und wirtschaftliche Aktivitäten. Erforderlich sind zwei Adressen: die des Registered Agent (in den USA gesetzlich vorgeschrieben) sowie eine sogenannte Trading Address, die durch z. B. Mietverträge oder Verbrauchsrechnungen belegt werden muss.
Die Frage, ob diese Angaben gegenüber Banken steuerlich wirksam werden, ist umstritten. Klar ist aber: Die Speicherung sensibler Daten durch Behörden ist nicht ideal, auch wenn der internationale Datenaustausch weniger tiefgreifend ist, als viele befürchten.
Der Elefant im Raum: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Der deutsche Staat versucht zunehmend, Auswanderungen finanziell unattraktiv zu machen – insbesondere von leistungsstarken Steuerzahlern. Neben der bekannten Wegzugsbesteuerung („Reichsfluchtsteuer“) gibt es inzwischen die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Diese greift, wenn:
du in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst,
du in ein Niedrigsteuerland ausgewandert bist,
du weiterhin erhebliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast,
deine ausländischen Einkünfte 16.500 Euro jährlich übersteigen.
Die genaue Auslegung dieses Gesetzes ist in der Fachwelt umstritten. Besonders bei US LLCs, die keine feste Betriebsstätte aufweisen, wird es kompliziert – denn wo die Einkünfte steuerlich zu verorten sind, bleibt häufig unklar.
Fakt ist: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist eine der größten Schwachstellen des Modells. Wer vollständig auswanderte, keine wirtschaftlichen Interessen in Deutschland mehr hat und im Ausland Substanz aufbaut (z. B. Betriebsstätte, Steuerwohnsitz), kann dieser Regelung aber weitgehend entgehen.
Für junge Selbstständige ohne nennenswerte Verbindungen zu Deutschland ist das Risiko gering. Wer allerdings sechsstellige oder gar siebenstellige Beträge mit einer US LLC erwirtschaftet, sollte die steuerlichen Risiken sehr genau prüfen und ab einer gewissen Schwelle gegebenenfalls auf andere Strukturen wechseln.
Fazit: Die US LLC im Jahr 2025 – mit Bedacht nutzen
Die US LLC bleibt auch 2025 ein attraktives Vehikel für Selbstständige, Freelancer und digitale Nomaden, die international leben und arbeiten möchten. Sie ist kostengünstig, schnell verfügbar, haftungsbeschränkt und bei richtiger Gestaltung steuerlich attraktiv.
Entscheidend ist dabei:
die Wahl des passenden Steuerwohnsitzes,
das Vermeiden eines US-Nexus,
das Einhalten der Compliance-Vorgaben,
und ein klarer, dauerhafter Bruch mit Deutschland – sofern die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Raum steht.
Globalminds hilft dir dabei, die US LLC rechtssicher, steuerlich optimiert und in der Praxis funktionierend umzusetzen. Lass dich individuell beraten – damit deine Unternehmensstruktur zu deinem Lebensstil passt.